Ja. Die Möglichkeit, die Rente der AHV mit Beiträgen nach dem ordentlichen Rentenalter zu erhöhen, gilt zwar erst seit 1. Januar dieses Jahres. Trotzdem können Sie eine Neuberechnung Ihrer Rente verlangen, da Sie nach Erreichen des Rentenalters weitergearbeitet haben und am 1. Januar 2024 noch nicht 70-jährig waren. Ein Merkblatt «Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter» finden Sie im Internet auf Ahv-iv.ch > Merkblätter & Formulare > Merkblätter > Leistungen der AHV.